Eine Krankenhaustagegeld Versicherung deckt Extra-Kosten im persönlichen Bereich ab, die bei einem medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus enstehen, z.B.:
- Stellvertretter im Betrieb
- Haushaltshilfe
- Selbstbeteiligung
- Mitaufnahme einer Begleitperson (Mutter oder Vater) eines Kleinkindes (bis zum vollend. 8. Lebensjahr) während seiner stationären Behandlung im Krankenhaus
Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung kann ein gesetzlich Versicherter sich die freie Auswahl des Krankenhauses und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern. Die Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet zusätzlich einen Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt.
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