Zusatzkrankenversicherungen (ZKV)Informationen und Versicherungsvergleich |
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Die private KrankenversicherungBei einer privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen drei Arten des Versicherungsumfangs. Diese sind die Vollversicherung, die Teilversicherung sowie eine Zusatzversicherung. Bei einer Vollversicherung werden die kompletten Kosten für ambulante sowie stationäre Behandlungen abgesichert. Die Teilversicherung sichert nur Anteile dieser Kosten, so hat beispielsweise ein Beamter Anspruch auf Beihilfe durch seinen Dienstherrn. Im Gegensatz dazu steht die Zusatzversicherung. Diese wird in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen und dient zur Absicherung von zusätzlichen Risiken. Dazu gehört beispielsweise das Krankenhaustagegeld oder eine Auslandskrankenversicherung. Die Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung hängt im Wesentlichen vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf, Einkommen sowie der gewünschten Leistungen ab. Bei zu Versichernden mit gewissen Krankheitsrisiken oder bereits bestehenden Krankheiten kann ein Risikozuschlag oder ein so genannter Leistungsausschluss erhoben werden. Um in die private Krankenversicherung einzutreten darf keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, beispielsweise bei Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern oder Angestellten dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Bei Studenten besteht die so genannte Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch haben diese die Möglichkeit sich vor Beginn des Studiums oder nach Ablauf der kostenlosen Familienversicherung befreien zu lassen. Die verschiedenen Leistungen unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif und der Gesellschaft. Versicherbare Leistungen sind beispielsweise Ein- oder Zweibett-Zimmer bei einer stationären Behandlung, freie Klinikwahl, Chefarztbehandlung, Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlungen, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden und Medikamente und zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie. Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherungen ist die so genannte Beitragsrückerstattung. Bei dieser werden bereits gezahlte Monatsbeiträge teilweise an den Versicherten zurückgezahlt. Diese Rückerstattung ist bei der Voll- sowie Zusatzversicherung möglich. Eine Beitragsrückerstattung wird immer dann gewährt, wenn der Versicherte in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dieser Zeitraum variiert von Anbieter zu Anbieter. Derzeit sind drei unterschiedliche Systeme bezüglich der Rückerstattung aktiv. Zum einen die so genannte erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zum anderen eine Pauschalleistung sowie ein Leistungsfreiheitsrabatt. Dieser funktioniert ähnlich wie der Schadenfreiheitsrabatt bei einer Kfz-Versicherung. |
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Extern:
Autokredite
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